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Paketdienst-Ärger: Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten?


Gegen Hinhaltetaktiken von Paketdiensten kann man sich als Privatkunde schwer durchsetzen. Wenn Sie mit außergerichtlichen Schritten erfolglos waren, können Sie einen Rechtsanwalt einschalten.

► Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie zum Beispiel auf www.advocado.de. Nach Paketda-Erfahrungen kann es bei aussichtslosen Fällen passieren, dass Sie keine Antwort von Advocado erhalten. Advocado vermittelt Ihre Anfrage nämlich an kooperierende Anwälte, die ggf. nur antworten, wenn sie sich eine Lösung des Falls zutrauen.

► Eigenen Angaben zufolge gewann Rechtsanwalt Simon Bürgler aus Augsburg bereits mehrere Verfahren gegen Deutsche Post DHL. Seine Kanzlei hat sich auf Paketschäden spezialisiert, heißt es in der Eigenbeschreibung.

► Ein Paketda-Nutzer hat außerdem positive Erfahrungen mit Rechtsanwalt Jürgen Knisel aus Fellbach gemacht. Der Nutzer ist DHL-Firmenkunde und berichtete uns, Anwalt Knisel habe ihn schon mehrfach erfolgreich gegen DHL vertreten, sowohl bei Inlands- wie Auslandspaketen.

► Auf Verbraucherrecht spezialisiert ist die Kanzlei Mingers. Auf der Website mingers.law können Sie Ihren Fall eintippen und anschließend telefonisch eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten.

Alle von Paketda genannten Anbieter wurden neutral ausgewählt. Es handelt sich um keine Werbung.



Wie läuft die Beauftragung eines Anwalts ab?

Sie schildern dem Anwalt die Situation am besten schriftlich. Sie können sich an folgenden Punkten orientieren:

  • Wie viel Geld verlangen Sie vom Paketdienst und warum?
  • Versandart? Versanddatum? Adressen vom Absender und Empfänger?
  • Gibt es Quittungen / Kaufbelege, um den Wert des Paketinhalts zu beweisen?
  • Wie / wo haben Sie den Paketschein gekauft? Wie teuer war das Porto?
  • Wann / wie haben Sie bereits versucht, Schadenersatz vom Paketdienst zu bekommen?
  • Gibt es Zeugen, Beweise, Fotos, Videos, etc.?

Basierend auf der Fallbeschreibung kann der Anwalt die Erfolgsaussichten einschätzen und Ihnen eine Erstberatung geben, die i.d.R. kostenlos ist. Zur Erstberatung gehört auch, dass der Anwalt Ihnen die Kosten erklärt, die bei seiner Beauftragung fällig werden.

Nun können Sie abwägen, ob die Erfolgsaussichten hoch genug sind, um das (Kosten-) Risiko einzugehen, den Anwalt zu beauftragen. Denn Sie müssen sich darüber im Klaren sein, auf den Anwaltskosten, Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite sitzen zu bleiben, falls Sie das Verfahren verlieren. Deshalb ist es wichtig, dass der Anwalt die Erfolgsaussichten realistisch einschätzt und Ihnen nicht das Blaue vom Himmel verspricht.

YouTube: Kunde verklagt UPS



Günstigere Alternativen

► Für einfache rechtliche Fragen halten wir das Portal www.frag-einen-anwalt.de für gut geeignet. Dort können Sie Ihren Fall schildern und einen Geldbetrag ausloben (z.B. 40 Euro), den ein Anwalt erhält, der Ihre Frage beantwortet.

Je schwieriger der Fall ist, desto höher sollte der ausgelobte Geldbetrag sein. Bevor Sie eine Frage einreichen, nutzen Sie die Suchfunktion auf frag-einen-anwalt.de, um vergleichbare Fragen anderer Nutzer zu finden. Vielleicht gibt es schon eine Antwort, die Ihnen weiterhilft.

Verbraucherzentralen dürfen ebenfalls Rechtsberatung leisten, die deutlich preiswerter ist als bei einem Anwalt.

Privatpersonen können die Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur einschalten. Alle deutschen Paketdienste sind verpflichtet, auf Antrag eines Privatkunden an einem kostenlosen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

â–º Lesen Sie auch diesen Artikel: Verlorenes Paket: Kunde verklagt DHL erfolgreich



Formulierungshilfe

Damit es Ihnen leichter fällt, einem Rechtsanwalt alle erforderlichen Infos mitzuteilen, können Sie unsere Formulierungshilfe nutzen. Einfach die zutreffenden Optionen anklicken, Mustertext generieren und individuell vervollständigen.

Ich habe das Paket ... verschickt
erhalten bzw. nicht erhalten
Das Paket ist ... beschädigt worden mitsamt des Inhalts.
geöffnet worden und Inhalt fehlt.
nicht angekommen.
Das Paket wurde abgeschickt aufgrund ... eines Kaufs bei einem Händler
einer Retoure an einen Händler
eines Kaufs bei einer Privatperson (z.B. eBay)
eines Geschenks an bzw. von einer Privatperson
Der Paketdienst ... will keinen Schadenersatz zahlen, mit folgender Begründung ...
will in meinen Augen zu wenig Schadenersatz zahlen, mit folgender Begründung ...
reagiert nicht auf meine Beschwerde.
Der Transporteur ist ...
Folgende Versandart wurde gewählt ... normaler Brief (unversichert)
Einschreiben oder Wertbrief (versichert)
Paket (versichert)
Päckchen (unversichert, außer bei Hermes)
weiß nicht, weil ich nicht der Absender bin
Die Sendungsnummer lautet
 




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