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DPD-Kundenservice wird zentralisiert / Kritik an Arbeitsbedingungen bei DHL und Amazon




DPD legt Kundenservice zentral zusammen

Bis zum Jahr 2021 will DPD den Kundenservice auf drei Standorte in Deutschland konzentrieren. Im Moment gibt es in jedem DPD-Depot Kundenservice-Mitarbeiter. Wie der "Schwarzwälder Bote" schreibt, sind bei DPD in Villingen-Schwenningen beispielsweise 17 Mitarbeiter im Kundenservice beschäftigt. Sie sehen sich schon nach neuen Jobs um, weil sie eine Kündigung durch DPD befürchten.

Dem Zeitungsbericht zufolge wurde eine E-Mail aus der DPD-Zentrale in Aschaffenburg geschickt. Daraus gehe hervor, dass 350 DPD-Kundenservicemitarbeiter betroffen sind. Gegenüber dem Schwarzwälder Boten bestätige ein DPD-Pressesprecher, dass aktuell Gespräche mit dem Gesamtbetriebsrat geführt werden, um den Customer Service neu zu strukturieren.

Quelle: www.schwarzwaelder-bote.de



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Kritik an Arbeitsbedingungen bei DHL und Amazon

Die Deutsche Welle (DW) berichtet über ein angeblich illegales System, mit dem Leiharbeiter aus der Ukraine in Deutschland beschäftigt werden. Unter anderem in den DHL-Paketzentren Neuwied, Krefeld und Neumünster.

Die Mitarbeiter werden über befristete Ferienjobs nach Deutschland vermittelt. Diese Vermittlung kann auf legalem Wege erfolgen oder illegal. Laut DW-Bericht ist der offizielle, legale Weg wohl langwierig, bürokratisch und hat ungewisse Erfolgschancen. Deshalb laufe das Geschäft über private Vermittlungsfirmen in der Ukraine, die für ihre Tätigkeit 200 bis 400 Euro verlangen. Das ist laut Bundesagentur für Arbeit verboten. Die Behörde wusste von dem System bislang offenbar nichts.


Unter der Schlagzeile "Die geheimen Verträge der Amazon-Lieferanten" berichtete die Bild am Sonntag (BamS) neulich über einen Amazon-Subunternehmer und dessen Arbeitsverträge. Einige Klauseln in den Arbeitsverträgen seien unzulässig. Insbesondere werden die nicht festgelegten Arbeitszeiten kritisiert. Es handele sich um "Abrufarbeitsverträge", die es dem Subunternehmer erlauben, die Zusteller nach Bedarf einzusetzen.

Legt ein Zusteller bei Krankheit "nicht noch am selben Tag seine Krankschreibung vor, muss er eine Strafe in Höhe seines Tagessatzes zahlen", schreibt die BamS. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag könne sogar eine "Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes" verhängt werden. Der Chef des Subunternehmens bestritt gegenüber der Zeitung die Klauseln nicht. Er sagte: "Der Vertrag ist, wie er ist. Wir haben ihn durch eine Rechtskanzlei aufsetzen lassen."


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