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GLS Paket nicht angekommen: Verlustmeldung einreichen

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie melde ich ein verlorenes Paket bei GLS?
  2. Wie hoch ist die Haftung bei GLS?
  3. Bei Verlust muss GLS auch das Porto erstatten
  4. Haftung bei GLS-Paketen über Packlink, Jumingo, etc.
  5. Fragen von Nutzern


Wie melde ich ein verlorenes Paket bei GLS?

GLS hat eine Info-Website mit eher spärlichen Ratschlägen zu verlorenen Paketen eingerichtet.

Dort heißt es nur, der Absender solle sich an den Kundenservice von GLS wenden. Dazu steht ein Kontaktformular oder die E-Mail-Adresse service@gls-germany.com zur Verfügung.

Weil auch in den AGB von GLS nicht beschrieben ist, was genau im Verlustfall zu tun ist, müssen Kunden auf die gesetzlichen Regelungen des HGB zurückgreifen.

In § 424 HGB ist geregelt, dass ein Paket als verloren betrachtet werden kann, "wenn es weder innerhalb der Lieferfrist noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert wird, der der Lieferfrist entspricht, mindestens aber zwanzig Tage, bei einer grenzüberschreitenden Beförderung dreißig Tage beträgt."

Im Klartext bedeutet das: Kommt ein innerdeutsches Paket binnen 20 Tagen nicht beim Empfänger an, ist von einem Verlust auszugehen. Bei Auslandspaketen gilt eine 30-Tage-Frist.

Gemäß § 421 HGB "kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt."

Frachtführer ist GLS. Das Gesetz besagt also, dass nicht nur der Absender Schadenersatz fordern kann sondern wahlweise auch der Empfänger.

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Wie hoch ist die Haftung bei GLS?

Die Höchststumme für Schadenersatz beträgt 750 Euro. Allerdings wird in den GLS-AGB unter Punkt 5.1 eingeschränkt, dass "sonstige wertvolle Güter (z. B. Uhren) im Wert von über € 500,- pro Paket" gar nicht verschickt werden dürfen. Die Paketda-Redaktion empfiehlt deshalb, mit GLS nur Waren bis 500 Euro zu versenden und nicht bis 750 Euro.

Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich entweder nach dem Einkaufspreis, nach dem Zeitwert oder nach dem Versteigerungspreis. Zeitwert bezeichnet den Einkaufspreis abzüglich eines Wertverlusts für die Nutzung. Wurde eine Ware aus einer eBay-Auktion verschickt, kann der Versteigerungspreis als Schadenersatz herangezogen werden. GLS schreibt in den AGB, "je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist", werde als Schadenersatz angesetzt.

Diese Klausel kann für Kunden nachteilig sein. Beispiel: Vor Jahren haben Sie Porzellangeschirr für 100 Euro gekauft. Inzwischen wird es bei eBay für 300 Euro gehandelt. GLS würde im Schadenfall nur 100 Euro erstatten und keine 300 Euro, weil der damalige Einkaufspreis (100 Euro) niedriger ist als der Versteigerungspreis (300 Euro).

In den AGB von GLS One steht in Abschnitt 7.3, dass GLS nur dann haftet, sofern der Kunde keine eigene Transportversicherung abgeschlossen hat (z.B. über Drittanbieter wie Jumingo oder Packlink).

Achtung Auslandspakete: Der Schadenersatz für verlorene GLS-Pakete von Deutschland ins Ausland gelten gemäß Punkt 7.2 der GLS-AGB möglicherweise die "Haftungsbestimmungen der CMR, des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens Anwendung".

Dadurch kann im Einzelfall ein deutlich niedrigerer Schadenersatz ausgezahlt werden als bei innerdeutschen Paketen. Paketda kann hierzu keine Ratschläge erteilen sondern empfiehlt bei Bedarf, einen Rechtsanwalt zu fragen, der auf Transportrecht spezialisiert ist.

Alle Informationen in diesem Ratgeber sind Stand 8/2021 und ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie auf der GLS-Website bzw. in den GLS-AGB, ob die Informationen und Wertangaben noch aktuell sind.

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Bei Verlust muss GLS auch das Porto erstatten

Aufgrund eines eigenen Erlebnisses warnt die Paketda-Redaktion vor folgender Falle: Vergessen Sie nicht, für verlorene Pakete auch das Porto zurückzufordern.

Damit Kunden Schadenersatz geltend machen können, stellt GLS eine sogenannte "Anspruchsrechnung" als Blankovordruck zur Verfügung (siehe unten). In dem Formular gibt es jedoch keine Zeile, um das Paketporto einzutragen. Man kann diese Forderung also leicht übersehen!

Lösung: Tragen Sie das Porto in die Tabelle ein, in der Sie auch den Paketinhalt auflisten. Das Feld Artikelnummer kann leer bleiben; am wichtigsten ist das Feld "Bezeichnung". Dort müssen die im Paket enthaltenen Produkte aufgelistet werden und das GLS-Paketporto mit entsprechender Wertangabe.

Die Tabelle umfasst nur zwei Zeilen. Genügt Ihnen das nicht, so schreiben Sie in die Tabelle einfach "siehe Folgeseite". Erstellen Sie dann auf einem separaten Blatt Papier eine eigene Tabelle und summieren am Ende alle Einzelwerte.

Blankoformular GLS-Anspruchsrechnung (anklicken für PDF)
GLS Anspruchsrechnung zur Forderung von Schadenersatz

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Haftung bei GLS-Paketen über Packlink, Jumingo, etc.

Es gibt einen Haftungsunterschied zwischen Paketmarken, die direkt auf der GLS-Website (gls-one.de) gekauft wurden, und GLS-Paketmarken von Drittanbietern.

Drittanbieter sind Versandportale wie beispielsweise Packlink, Jumingo oder Sendiroo. Diese Portale bieten günstiges Porto an, dafür verzichten Kunden jedoch mitunter auf Versicherungsschutz. In der Regel muss der Versicherungsschutz beim Paketschein-Kauf hinzugebucht werden, und aufgrund der Zusatzkosten tun das viele Kunden nicht.

Geht ein GLS-Paket verloren, das über Packlink, Jumingo, etc. gebucht wurde, muss sich der Kunde an den Drittanbieter wenden. In diesem Fall gelten für den Kunden nicht die Haftungsregeln von GLS sondern vom Drittanbieter. Wurde bei Packlink, Jumingo etc. ein GLS-Paket ohne Haftung gebucht, und geht dieses Paket verloren, erhält der Kunde keinen Schadenersatz.

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