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Unfreies Paket verschicken

Achtung! Seit 1.7.2019 wird der unfreie Versand von DHL nicht mehr angeboten.


Seitdem DHL den Versand unfreier Pakete abgeschafft hat, muss der Absender ein Paket oder Päckchen immer gültig frankieren. Auch bei anderen Paketdiensten (z.B. Hermes, DPD oder GLS) ist kein unfreier Versand möglich.

Eine Ausnahme gibt es im Briefversand. Dort können sogenannte Antwort-Briefe oder Antwort-Postkarten ohne Porto verschickt werden.

Falls es einem Absender gelingt, ein DHL-Paket ohne gültige Frankierung abzuschicken (z.B. via Packstation oder Paketbox), so wird das spätestens bei der Bearbeitung im DHL-Paketzentrum erkannt. Das Paket wird dann zum Absender zurückgeschickt und es wird das ehemalige "Unfrei"-Entgelt in Höhe von 18 Euro kassiert.


So funktionierte das Verschicken unfreier Pakete

Ein Paket unfrei zu verschicken bedeutet, dass der Absender kein Porto bezahlt und der Empfänger die Transportkosten bezahlen soll.

Im professionellen Geschäftsverkehr gibt es dafür die Handelsklausel (Incoterm) EXW = Ex Works. EXW bedeutet, der Empfänger bezahlt alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Lieferung entstehen. Der Absender bezahlt nichts.


Der unfrankierte Paketversand mit DHL war nicht per Online-Paketschein möglich, sondern nur in Postfilialen. In der Filiale musste der Kunde mitteilen, dass sein Paket unfrei verschickt werden sollte. Der Postmitarbeiter klebte daraufhin eine spezielle Servicemarke in das Freifeld auf dem Paketschein.

Der Empfänger bezahlte für unfreie Pakete pauschal 18,00 Euro Porto. Das galt für Pakete innerhalb Deutschlands bis 31,5 kg.

Nahmen weder Empfänger noch Absender eine unfreie Lieferung an, wurde das Paket üblicherweise bei der DHL-Ermittlungsstelle in Wuppertal kostenpflichtig eingelagert. Wurde das Paket bis zum Ablauf der Lagerzeit nicht ausgelöst, durfte DHL es vernichten oder das Paket versteigern.


Hinweise zu unfreien Rücksendungen an Versandhändler und Onlineshops

Durch die Abschaffung des Service "Unfrei" ist der Versand unfrankierter Retouren nicht mehr möglich.

Viele Onlineshops stellen ihren Kunden kostenfreie Retourenmarken zur Verfügung. Damit ist der Rückversand einer Onlinebestellung möglich, ohne dass man als Kunde das Rückporto bezahlen muss. Der Onlineshop trägt das Porto. Lesen Sie mehr dazu in unserem Retouren-Ratgeber.

► Onlineshops sind nicht dazu verpflichtet, eine kostenlose Retourenmarke zur Verfügung zu stellen. Vor allem Onlineshops außerhalb der EU (z.B. USA oder China) tun das nicht. In diesem Fall muss man als Kunde den Rückversand selber organisieren und selber bezahlen.

Muss man als Kunde eine Retoure auf eigene Kosten zurückschicken, darf man den Paketdienst frei wählen. Nutzen Sie unseren Porto-Vergleichsrechner, um den günstigsten Paketdienst zu finden. Auslandsretouren lohnen sich aufgrund des teuren Portos i.d.R. nur bei hochwertigen Waren.



Hilfe: DHL hat von mir unberechtigt 18 Euro verlangt

Manchmal verlangt DHL von einem Paketempfänger 18 Euro, obwohl das Paket korrekt frankiert war. Diese Gebühr wird umgangssprachlich auch "Strafporto" genannt. Kunden haben uns berichtet, dass sich während des Transports manchmal Paketaufkleber ablösen und das Paket daraufhin als unfrei (unfrankiert) eingestuft wird. Mit der Folge, dass DHL 18 Euro Nachporto verlangt.

▶ Paketda empfiehlt in solchen Fällen eine Reklamation beim DHL-Kundenservice. Nutzen Sie dieses Onlineformular: www.dhl.de/nachentgelt

Wichtig ist, dass Sie ein Foto von der Portoquittung haben sowie ein Foto vom Paket-Einlieferungsbeleg. Damit kann DHL nachvollziehen, ob das Paket ursprünglich korrekt frankiert wurde oder nicht.

Lesen Sie ergänzend unseren Ratgeber zum wirksamen Reklamieren bei Paketdiensten.


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